Kyotoprotokoll
Klimarahmenkonvention
Um dem allgemeinen Trend der Klimaerwärmung entgegenzutreten und die Treibhausgaskonzentration auf einem ungefährlichen Niveau zu stabilisieren, wurde 1992 in Rio die internationale Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) mit mittlerweile 190 Mitgliedstaaten ins Leben gerufen. Sie verpflichtet die entwickelten Länder, Massnahmen zu ergreifen, um ihre Emissionen bis zum Jahr 2012 auf das Niveau von 1990 zurückzuführen.
Kyotoprotokoll
1997 wurde im Rahmen der Klimarahmenkonvention das Kyotoprotokoll verabschiedet, das rechtlich verbindliche Grenzen für die Treibhausgasemissionen in den Industrieländern festlegt. Um die Kosten der Emissionsreduzierung niedrig zu halten, wurden innovative, marktwirtschaftliche Umsetzungsmechanismen festgelegt, die so genannten flexiblen Mechanismen.
Flexible Mechanismen
Die Idee der flexiblen Mechanismen beruht darauf, emissionsmindernde Projekte dort durchzuführen, wo sie am kostengünstigsten sind. Im Kyotoprotokoll wurden drei Mechanismen zur Flexibilisierung festgelegt. Diese erlauben es, Emissionsrechte zu handeln und Emissionsminderungen ausserhalb der nationalen Grenzen zu erzeugen. Die drei Mechanismen sind der internationale Emissionsrechtehandel, Joint Implementation (JI) und der Clean Development Mechanism (CDM). Um dem Missbrauch der flexiblen Mechanismen vorzubeugen, wurden ausführliche Regeln und Vorschriften ausgearbeitet und Überwachungsstrukturen eingerichtet.
- Emissionshandel (ET): Staaten kaufen und verkaufen untereinander Emissionsrechte. Der internationale Handel mit Emissionsrechten (Trading) erlaubt es den Vertragsparteien des Kyotoprotokolls, die ihre Emissionen unter die ihnen zugeteilte Menge reduzieren, einen Teil ihrer Reduktionen zu verkaufen. Vertragsparteien, die zusätzliche Anteile benötigen, können diese von anderen Parteien dazukaufen, die Kapazitäten übrig haben und verkaufen wollen.
Industriestaaten mit wachsenden Emissionen haben die Möglichkeit, ihre Verpflichtung zur Klimagasbegrenzung einzuhalten, indem sie Rechte von anderen Ländern kaufen, in denen die Emissionen gemindert wurden oder aus anderen Gründen gesunken sind.
Dasselbe Muster wurde Anfang 2005 für Industriebetriebe innerhalb der EU eingeführt (European Union Emission Trading Scheme, EU ETS). Dabei erhalten treibhausgasintensive Unternehmen eine gewisse Anzahl von Emissionsrechten zugeschrieben. Unterschreitet ein Betrieb diese Zielgrösse, können die übrigen Emissionsrechte verkauft werden. Wird der Zielwert jedoch überschritten, müssen zusätzliche Emissionsrechte gekauft werden. - Joint Implementation (JI): JI-Projekte sind Massnahmen in anderen Industrieländern (Annex-I-Staaten) für die ebenfalls quantitative Emissionsziele im Rahmen des Kyotoprotokolls gelten. Die Annex-I-Staaten der Klimakonvention können Projekte gemeinsam mit anderen Annex-I-Staaten durchführen. Ein Land mit hohen Emissionen kann beispielsweise ein Projekt in einem Staat finanzieren, der bereits niedrige Emissionswerte aufweist. Im Land, in dem das Projekt realisiert wird, ergeben sich so zusätzliche Emissionsreduktionen. Diese Reduktionen (Emission Reduction Unit, ERU) entlasten dann das Reduktionsbudget derjenigen Partei, die das Projekt finanziert, während im Gegenzug das Emissionsbudget der Partei, bei der das Projekt realisiert wird, entsprechend belastet wird.
- Clean Development Mechanism (CDM): CDM-Projekte sind Massnahmen in Entwicklungsländern für die keine quantifizierten Emissionsreduktionsziele gelten. Industriestaaten führen Projekte gemeinsam mit Entwicklungsländern durch. Dabei werden Emissionsreduktionseinheiten (Certified Emission Reduction, CER) generiert. Diese können dann dem Emissionsbudget derjenigen Partei angerechnet werden, die das Projekt finanziert oder beliebig verkauft werden.