Klimapolitik Schweiz
Die Schweiz hat im Dezember 1993 die Klimakonvention ratifiziert und sich mit der Unterzeichnung des Kyotoprotokolls 1998 und dessen Ratifikation 2002 für verbindliche Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Als Hauptinstrument zur Einhaltung der Verpflichtungen in der Schweiz dient das CO2-Gesetz. Es schreibt verbindliche Reduktionsziele für energetisch bedingte CO2-Emissionen vor. Diese Ziele sollen möglichst mit freiwilligen Massnahmen (Zielvereinbarungen) erreicht werden, sowie mit der Umsetzung bestehender energie- und verkehrspolitischer Massnahmen:
Auf Bundesebene verwirklichen BAFU und BFE gemeinsam die freiwillige Phase im Rahmen des am 30. Janurar 2001 lancierten Aktionsprogramms EnergieSchweiz zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien.
In den Bereichen Wirtschaft, Gebäude und Verkehr gibt es verschiedene private Organisationen, die im Auftrag des Bundes die freiwilligen Massnahmen in ihren Bereichen fördern wie z.B.:
- Reduktionen im Rahmen des Programms EnergieSchweiz.
- Zielvereinbarung unter dem Dach der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW).
- Leistungsauftrag des Bundesamts für Energie an den Verein MINERGIE zur Entwicklung einer gemeinsamen Strategie mit den Kantonen im Bereich der Gebäude und Erhöhung des Marktanteils von Minergie-Gebäuden.
- Die Vereinbarung mit auto-schweiz zur Absenkung des spezifischen Treibstoffverbrauchs auf 6.4 Liter pro 100 km.
Die bereits getroffenen, freiwilligen Massnahmen der Industrie, der Automobilbranche und des Bausektors erlaubten es, die Emissionen auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren. Dies reicht aber nicht aus. Deshalb beschloss der Bundesrat neue Massnahmen:
- Eine CO2-Abgabe für Brennstoffe. Sie wurde im Nationalrat behandelt, welcher dazu eine Kompromisslösung beschlossen hat. Die Abgabe soll gestaffelt eingeführt und nur dann erhöht werden, wenn der vorgegebene Pfad zur Reduktion der CO2-Emissionen bei den Brennstoffen verfehlt wird.
- Der Klimarappen, der von der Treibstoffwirtschaft auf Benzin und Diesel erhoben wird. Mit diesem privatwirtschaftlich erhobenen Preiszuschlag pro Liter Treibstoff sollen Reduktionsmassnahmen im In- und Ausland finanziert werden. Diese Massnahme wurde am 1. Oktober 2005 eingeführt und ist vorläufig bis 2007 in Kraft. Falls der Klimarappen bis 2007 nicht nachweisen kann, dass er den erforderlichen Zielbeitrag bis 2010 erbringt, führt der Bundesrat auch auf Benzin eine CO2-Lenkungsabgabe ein.
- Die steuerliche Förderung umweltschonender Treibstoffe.