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Gesamtlösungen für Klimaschutz

Klimapolitik Schweiz

Die Schweiz hat im Dezember 1993 die Klimakonvention ratifiziert und sich mit der Unterzeichnung des Kyotoprotokolls 1998 und dessen Ratifikation 2002 für verbindliche Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Als Hauptinstrument zur Einhaltung der Verpflichtungen in der Schweiz dient das CO2-Gesetz. Es schreibt verbindliche Reduktionsziele für energetisch bedingte CO2-Emissionen vor. Diese Ziele sollen möglichst mit freiwilligen Massnahmen (Zielvereinbarungen) erreicht werden, sowie mit der Umsetzung bestehender energie- und verkehrspolitischer Massnahmen:

Auf Bundesebene verwirklichen BAFU und BFE gemeinsam die freiwillige Phase im Rahmen des am 30. Janurar 2001 lancierten Aktionsprogramms EnergieSchweiz zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien.

In den Bereichen Wirtschaft, Gebäude und Verkehr gibt es verschiedene private Organisationen, die im Auftrag des Bundes die freiwilligen Massnahmen in ihren Bereichen fördern wie z.B.:


Die bereits getroffenen, freiwilligen Massnahmen der Industrie, der Automobilbranche und des Bausektors erlaubten es, die Emissionen auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren. Dies reicht aber nicht aus. Deshalb beschloss der Bundesrat neue Massnahmen: